Psychotherapie

Angebotene Psychotherapieverfahren

  • Tiefenpsychologisch fundierte Kurz- und Langzeittherapie
  • Psychoanalytische Psychotherapie
  • Gruppenpsychotherapie
  • Paarberatung
  • Familientherapie

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

Am Anfang jeder psychotherapeutischen Maßnahme steht ein Erstgespräch, das Bestandteil einer diagnostischen Phase ist, die bis zu 8 sog. probatorische Sitzungen umfassen kann, deren Kosten ohne vorherige Beantragung von den Krankenkassen übernommen werden. Ein vorheriger Arztbesuch ist nicht erforderlich. Im Verlauf der probatorischen Sitzungen werden diagnostische und anamnestische Daten erhoben, die es ermöglichen, eine fundierte Einschätzung darüber zu bekommen, ob eine Therapie sinnvoll und notwendig ist und welche Therapieform für eine erfolgreiche Behandlung der Probleme und Beschwerden der PatientInnen geeignet erscheint. Der Therapeut teilt den PatientInnen hierzu seine Einschätzungen und Empfehlungen mit. Die Entscheidung für ein therapeutisches Arbeitsbündnis ist, ebenso wie die Definition von Zielen der Therapie, eine gemeinsame Angelegenheit von PatientInnen und Therapeut. Im Verlauf der probatorischen Sitzungen haben PatientInnen die Gelegenheit, den Therapeuten und seinen Arbeitsstill kennen zu lernen und herauszufinden, ob sie sich von ihm verstanden und sich bei ihm aufgehoben fühlen. Fehlt eine "stimmige Chemie" in der therapeutischen Beziehung, ist eine wichtige Voraussetzung für eine wirkungsvolle therapeutische Arbeit nicht gegeben. In diesem Fall kann und sollten sich PatientInnen an einen anderen Therapeuten wenden.

Kassenanerkannte Behandlungsverfahren und Stundenkontingente

Bei den in meiner Praxis angebotenen kassenzugelassenen Therapieformen handelt es sich um sog. psychoanalytisch begründete Verfahren, die wissenschaftlich anerkannt und sozialrechtlich zugelassen sind. Ihnen gemeinsam ist, dass die unbewusste Psychodynamik einer neurotischen Erkrankung oder behandlungsbedürftigen Symptomatik zum Gegenstand der Behandlung gemacht wird. Ihr Leistungsumfang ist in den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und der Krankenkassen festgelegt.

Die tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie hat einen Umfang von maximal 25 Sitzungen. In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt. Diese Frequenz gilt auch für die tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie, die 50 bis 80, in besonderen Fällen bis zu 100 Sitzungen umfasst. Die Höchstgrenze der analytischen Einzeltherapie liegt bei 300 Sitzungen, der Regelfall umfasst 160 bis 240 Stunden bei einer Behandlungsfrequenz von zwei bis drei Sitzungen pro Woche.

Für die in meiner Praxis angebotene Gruppentherapie gilt ebenfalls die o. a. Aufteilung in drei Formate. Die Höchstgrenze für analytische Gruppenpsychotherapie liegt bei 150 Doppelstunden. Eine Doppelstunde umfasst 100 Minuten. Die Gruppen bestehen aus max. 9 TeilnehmerInnen und finden in der Regel einmal wöchentlich statt.

Finanzierung und Antragsverfahren

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Primär- und Ersatzkassen komplett übernommen, wenn sie von einem approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt wird und eine entsprechende Indikation für die Behandlung vorliegt. Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, d. h. die Kostenzusage wird im Rahmen eines Antragsverfahrens erteilt. Auch von der Beihilfe und von Privatkassen werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen.

Paarberatung und Familientherapie gehören bislang nicht zu den von den Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren. Die Kosten für diese Therapieverfahren werden nicht von der Krankenkasse übernommen.